Dr. Friederike Rohde-Brand:
Fachärztin für Arbeitsmedizin in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg.
– freiberuflich selbständig

Wir unterstützen sie bei der Gesundheitsfürsorge im Sinn von Prävention und Aufgaben –
konform entsprechend der Regularien und Vorschriften
der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV 2
sowie im Qualitätsmanagement und bei Audits nach OSHA u. ä.
Arbeitsmedizin
BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement
Arbeitsmedizin befasst sich mit dem Schutz und der Förderung der Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz. Sie untersucht die Auswirkungen von Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit und entwickelt Strategien zur Prävention von arbeitsbedingten Krankheiten und Unfällen. Arbeitsmediziner arbeiten eng mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und anderen Fachleuten zusammen, um sichere und gesunde Arbeitsumgebungen zu schaffen.
Zu ihren Aufgaben gehört auch die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen, die Beratung zu ergonomischen Verbesserungen und die Schulung in sicherheitsrelevanten Themen. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern.

Unsere Dienstleistungen:
- Verschiedene Beratungen nach den Regularien der DGUV und ihrer BG: gemäß ASIG und DGUV 2, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Begehungen, Audits, ASAs. – freiberuflich selbständig

- Neben den verschiedenen Beratungen nach den Regularien der DGUV und ihrer BG, führen wir die arbeitsmedizinische Vorsorge, die gesundheitliche Beratung der Beschäftigten, meist im Betrieb vor Ort durch. Es handelt sich um spezifizierte Sehteste, Hörtests, Lungenfunktionsuntersuchungen, Blutdruckanalysen und Laborwertbestimmungen im Bereich Stoffwechsel (Zucker, Fette), Infektionsschutz, chemisches Biomonitoring.
In der apparativen Diagnostik setzen wir geprüfte medizinische Geräte ein und arbeiten qualitätsorientiert angelehnt an KVB- und GQB-Maßstäbe.
Unsere Werte und Ziele
📌 Hohe Kundenzufriedenheit
Wir stehen im engen Austausch mit unseren Kunden, um individuelle Lösungen für Gesundheit und Prävention im Unternehmen zu entwickeln. Ihre Zufriedenheit und das Wohl Ihrer Mitarbeitenden sind unser oberstes Ziel.
📌 Nachhaltige Gesundheitsförderung
Ob ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, präventive Maßnahmen oder betriebliche Gesundheitsprogramme – wir setzen auf langfristige, wirksame Lösungen zur Förderung der Gesundheit in Ihrem Unternehmen.
📌 Individuelle Beratung
Unser erfahrenes Team berät Sie umfassend und entwickelt maßgeschneiderte Strategien, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt sind.
📌 Verlässlichkeit und Flexibilität
Wir wissen, dass jedes Unternehmen einzigartig ist. Deshalb bieten wir flexible Lösungen und eine zuverlässige Umsetzung, die sich nahtlos in Ihren Arbeitsalltag integrieren lassen.

Über uns
Arbeitsmedizin ist unser Metier. Wir beraten sie persönlich mit konstanten Ansprechpartnern und zeichnen uns durch Zuverlässigkeit aus. Ständig fortgebildet mit Zertifikat profitieren sie von langjährigem Wissen und Erfahrungswerten bei der Betreuung verschiedener Unternehmensgrößen. Unser Schwerpunkt liegt in den Branchen Industrie-Verwaltung-IT, umfasst aber im Prinzip alle anderen Hauptbranchen der Arbeitswelt.
Frau Dr. Rohde-Brand besitzt langjährige Erfahrung als Arbeitsmedizinerin, war einige Jahre leitende Ärztin und hat vertiefende Kenntnisse im betrieblichen Gesundheitsmanagement, berät im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung und Reisemedizin. Sie ist Mitglied im Berufsverband der Betriebsärzte, BGETEM Liste.
Zertifikate: Fortbildungszertifikat gemäß der § 4 der Berufsordnung der ÄKN / § 95 d / § 136 b SGB V der Ärztekammer Niedersachsen (AEKN) bis gültig bis 10.09.2029.
Qualitätsmanagement (QM): QM in Anlehnung an QEP der KBV und in Anlehnung des früheren Gütesiegels der „Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung“ (GQB) gegründet vom „Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. – Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner“ (VDBW).
Mitgliedschaften:
sowie BG-ETEM Netzwerk „Betriebsärztliche Betreuung für Kleinbetriebe“, welches sich an Betriebe bis ggf. 50 Beschäftigte richtet, die am Unternehmermodell teilnehmen, oder Betriebe bis 20 Beschäftigte, die sich für die Regelbetreuung entschieden haben.
Als Ärztin des Netzwerks helfe ich Ihnen bei konkreten Fragen z. B. bei den Themen
- Gefährdungsbeurteilung
- arbeitsmedizinische Vorsorge
- Eignungsuntersuchungen
- Wiedereingliederung eines Beschäftigten nach einer längeren Krankheit/einem Unfall
- Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder
- Umgang mit suchtkranken Beschäftigten.
Kontakt & Angebot anfordern:
Ihr Partner für Arbeitsmedizin und betriebliches Gesundheitsmanagement – gemeinsam Gesundheit gestalten!
Sind Sie auf der Suche nach einem verlässlichen Partner für die Arbeitsgesundheit, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention?
Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um Arbeitsmedizin, Gesundheitsmanagement und Präventionsmaßnahmen. Mit unserer Expertise, individuellen Lösungen und einem engagierten Team unterstützen wir Sie dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden nachhaltig zu fördern.
arbeitsmedizinische Vorsorge, DGUV Vorschrift 2 und Betriebliches Gesundheitsmanagement – klar,
praxisnah und für Unternehmen.
A
Systematische Überprüfung, ob Arbeitsschutz-Prozesse und Maßnahmen im Betrieb wirksam umgesetzt sind (z. B. Organisation, Dokumentation, Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilung). Audits helfen, Lücken zu erkennen und Verbesserungen nachvollziehbar zu steuern.
Betriebliches Gremium, das Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung berät. Typische Themen: Begehungen, Unfälle, Maßnahmenplanung, Wirksamkeitskontrolle und Gesundheitsprävention.
Rechtsrahmen für arbeitsmedizinische Vorsorge. Sie beschreibt, wann Vorsorge Pflicht ist, wann sie angeboten werden muss und wann Beschäftigte sie wünschen dürfen – immer auf Basis der Gefährdungsbeurteilung.
Fachgebiet zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit bei der Arbeit. Fokus: Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbedingungen und Gesundheit, Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen, Beratung von Unternehmen und Beschäftigten sowie arbeitsmedizinische Untersuchungen.
Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anbieten muss. Beschäftigte entscheiden freiwillig, ob sie das Angebot wahrnehmen. Ziel ist Aufklärung, Beratung und Früherkennung.
Gesetzliche Grundlage für Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es regelt Aufgaben, Bestellung und Zusammenarbeit im Betrieb – mit dem Ziel, Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu stärken.
B
Strukturierter Prozess, um Beschäftigte nach längerer Krankheit nachhaltig wieder einzugliedern und erneuten Ausfällen vorzubeugen. Im Zentrum stehen passende Maßnahmen, Arbeitsplatzanpassungen und ein lösungsorientiertes Gespräch.
Ärztliche Fachperson für Arbeitsmedizin oder mit entsprechender Qualifikation, die den Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes berät: Vorsorge, Prävention, Begehungen, ergonomische Gestaltung, Wiedereingliederung und mehr.
Beurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen direkt vor Ort. Ziel: Gesundheitsrisiken erkennen, Maßnahmen ableiten und die Wirksamkeit bestehender Schutzmaßnahmen prüfen.
Die BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte unter anderem in der Elektroindustrie, im Handwerk, in der Energie- und Wasserversorgung sowie in der Textil- und Druckbranche. Sie schützt Millionen Versicherte bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und unterstützt Betriebe mit Prävention, Arbeitsschutz-Services und Unterstützung bei der Unfallmeldung. Im Schadensfall übernimmt sie Leistungen wie Entschädigung, medizinische Behandlung und die berufliche Wiedereingliederung.
Konkrete Gesundheitsangebote im Betrieb, z. B. Bewegung, Rücken, Stressmanagement oder Ernährung. BGF ist häufig Teil eines umfassenderen BGM und zielt auf gesundheitsfördernde Strukturen und Verhalten.
Systematischer Ansatz, Gesundheit im Unternehmen nachhaltig zu verankern – mit Analyse, Maßnahmenplanung, Umsetzung und Evaluation. Typisch: Ergonomie, psychische Gesundheit, Führung, Arbeitsorganisation, Prävention.
Messung von Stoffen bzw. deren Abbauprodukten im Körper (z. B. im Blut/Urin), um Belastungen durch Gefahrstoffe im Arbeitskontext besser einschätzen und Maßnahmen gezielter steuern zu können.
Arbeitsplatz mit Bildschirmarbeit, bei dem Ergonomie (Sitzhöhe, Abstand, Beleuchtung, Pausen) und ggf. arbeitsmedizinische Beratung wichtig sind – u. a. zur Vermeidung von Augenbeschwerden und Muskel-Skelett-Problemen.
Messung und Einordnung des Blutdrucks im Rahmen arbeitsmedizinischer Beratung/Checks – als Teil der Prävention und zur individuellen Einordnung von Gesundheitsrisiken in Bezug auf die Tätigkeit.
C
Regelmäßige gesundheitliche Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten und gesundheitlichen Risiken. Im betrieblichen Kontext oft als freiwillige Leistung im Rahmen des BGM angeboten, um die langfristige Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu fördern.
Ein ganzheitlicher Ansatz zur Förderung der Mitarbeitergesundheit, der über den klassischen Arbeitsschutz hinausgeht. Umfasst Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), Arbeitssicherheit und oft auch Themen wie Work-Life-Balance sowie mentale Gesundheit im Unternehmen.
D
Datenschutz beim Betriebsarzt
Wichtige Grundsätze des Datenschutzes beim Betriebsarzt sind:
- Schweigepflicht: Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Diese sind zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten des Betriebs, insbesondere von Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet. Der gesetzliche Datenschutz ist zu beachten und zu wahren.
- Datentrennung: Gesundheitsdaten sind von der Personalakte getrennt aufzubewahren.
- Weitergabe: Vorsorgebescheinigung: bescheinigt die Teilnahme und ein Datum zur Wiedervorstellung gem. AMR 6.3 aus § 6ArbmedVV. Sonstige Beratungs- und Untersuchungsanlässe: Der Mitarbeitende erhält eine Bescheinigung für sich selbst und eine für den Arbeitgeber, hier nur mit der Information zur Einsatzfähigkeit (z. B. „geeignet“, „nicht geeignet“ oder „eingeschränkt geeignet“, ggf. Zusatz: geeigneten Gehörschutz anschaffen o.ä.), keine medizinischen Diagnosen.
- Einwilligung: Eine Entbindung von der Schweigepflicht muss spezifisch und freiwillig für einen konkreten Sachverhalt erfolgen; pauschale Entbindungen sind unzulässig.
- Rechte der Beschäftigten: Arbeitnehmer haben Auskunfts-, Einsichts- und Löschungsrechte bezüglich ihrer Akte.
Rechtsgrundlagen: DSGVO Art. 9 (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten) in Verbindung § 22 BDSG.
Regelwerk zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Es unterscheidet Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung; zusammen bilden sie die Gesamtbetreuung im Betrieb.
Untersuchungen mit medizinischen Geräten – z. B. Hörtest, Sehtest oder Lungenfunktion – zur objektiven Einschätzung relevanter Gesundheitsparameter im arbeitsmedizinischen Kontext.
E
Untersuchung zur Frage, ob eine Person eine Tätigkeit gesundheitlich sicher ausüben kann (z. B. bei besonderen Anforderungen). Wichtig: immer tätigkeitsbezogen, verhältnismäßig und datenschutzkonform.
Medizinische Einschätzung vor Tätigkeitsbeginn, sofern sie für die konkrete Aufgabe erforderlich ist. Ziel ist, Risiken frühzeitig zu erkennen und ggf. Schutzmaßnahmen/Arbeitsplatzanpassungen zu empfehlen.
Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsmitteln und Abläufen passend zum Menschen. Gute Ergonomie reduziert Belastungen, senkt Beschwerden (z. B. Rücken/Nacken/Handgelenk) und unterstützt Leistungsfähigkeit.
Zeitkontingente für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (z. B. nach DGUV V2). Die konkrete Planung orientiert sich an Beschäftigtenzahl, Branche/WZ-Code und betrieblichen Gefährdungen.
G
Zentrales Instrument des Arbeitsschutzes: Gefahren und Belastungen werden systematisch ermittelt, bewertet und Maßnahmen festgelegt. Die Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage für viele Vorsorge- und Präventionsentscheidungen.
Stoffe, die Beschäftigte gefährden können (z. B. reizend, giftig, krebserzeugend). Wichtig sind sichere Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, Unterweisung und ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge/Biomonitoring.
Summe aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung nach DGUV V2. Sie beschreibt den gesamten Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Leistungen im Betrieb.
Basisteil der Betreuung nach DGUV V2: planbare Aufgaben wie Beratung, Unterstützung bei der Organisation, Begehungen/Meetings und strukturierte Arbeitsschutzprozesse – angepasst an Branche und Betriebsgröße.
H
Maßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Hauterkrankungen (z. B. durch Nässe, Reinigungsmittel, Chemikalien). Dazu gehören Schutzpläne, Handschuhe, Pflege und Unterweisung.
Untersuchung des Hörvermögens – besonders relevant bei Lärmbelastung. Ziel ist Früherkennung, Beratung zu Gehörschutz und Präventionsmaßnahmen.
I
Beratung zu Impfungen im beruflichen Kontext, z. B. bei erhöhter Infektionsgefährdung oder Dienstreisen. Ziel ist ein passender Schutz entsprechend Tätigkeit und Exposition.
Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen am Arbeitsplatz – z. B. Hygiene, PSA, organisatorische Regeln, Beratung und ggf. Vorsorge. Wichtig in Bereichen mit biologischen Arbeitsstoffen oder häufigen Kontakten.
K
Anteil krankheitsbedingter Ausfallzeiten. Arbeitsmedizin und BGM setzen an Ursachen an (Belastungen, Ergonomie, Führung, Arbeitsorganisation) und unterstützen Prävention sowie nachhaltige Wiedereingliederung.
L
Belastung durch hohe Schallpegel, die Gehör und Gesundheit beeinträchtigen kann. Prävention umfasst technische und organisatorische Maßnahmen sowie geeigneten Gehörschutz und ggf. Hörtests.
Messwerte wie Blutzucker oder Blutfette können im Rahmen von Beratung und Präventionsprogrammen helfen, Gesundheitsrisiken früh zu erkennen und Maßnahmen zu unterstützen – passend zur Arbeitssituation.
Test zur Beurteilung der Atemfunktion, relevant z. B. bei Stäuben, Rauch, Dämpfen oder Atemschutz. Ziel: frühzeitige Erkennung von Einschränkungen und Präventionsberatung.
M
Schutzregelungen für schwangere und stillende Beschäftigte. Im Betrieb bedeutet das: passende Anpassungen von Tätigkeiten/Arbeitsbedingungen, damit keine unverantwortbaren Gefährdungen entstehen.
N
Arbeitszeiten außerhalb des Tagesrhythmus können Schlaf, Leistungsfähigkeit und Gesundheit beeinflussen. Arbeitsmedizinische Beratung unterstützt Prävention, belastungsärmere Planung und individuelle Strategien.
P
Vorsorge, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten durchgeführt werden muss, bevor die Tätigkeit ausgeübt werden darf. Sie dient Schutz, Beratung und der sicheren Ausübung der Arbeit.
Vorbeugung statt Reparatur: Maßnahmen, die Erkrankungen, Beschwerden und Unfälle verhindern. In der Arbeitswelt umfasst Prävention z. B. Ergonomie, Schutzkonzepte, Beratung, Vorsorge und Gesundheitsprogramme.
Schutzmittel wie Handschuhe, Schutzbrille oder Atemschutz. PSA ergänzt technische/organisatorische Maßnahmen und muss passend ausgewählt, richtig genutzt und regelmäßig unterwiesen werden.
Teil der Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf psychische Belastungen, z. B. Arbeitsmenge, Zeitdruck, Unterbrechungen, Rollenunklarheit oder Konflikte. Ziel ist gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung.
Medizinische Basisversorgung, die körperliche Beschwerden auch im Zusammenspiel mit Stress und psychischer Belastung betrachtet. Im Betrieb kann das helfen, Warnsignale früh zu erkennen und passende Schritte abzuleiten.
Q
Strukturierte Sicherung und Verbesserung von Abläufen und Ergebnissen. Im arbeitsmedizinischen Kontext betrifft QM u. a. Dokumentation, Prozesse, Gerätequalität und nachvollziehbare Standards.
R
Beratung und Prävention für Dienstreisen, z. B. Impfstatus, Infektionsrisiken, Mückenschutz, Reiseapotheke oder besondere Belastungen (Klima, Zeitverschiebung). Ziel ist sichere, gesunde Reisetätigkeit.
S
Überprüfung der Sehfunktion – relevant z. B. bei Bildschirmarbeit oder Tätigkeiten mit Sicherheitsanforderungen. Ergänzend kann eine Beratung zu Beleuchtung, Pausen und ergonomischer Bildschirmgestaltung erfolgen.
Maßnahmen zur Vorbeugung und zum verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb (z. B. Alkohol, Medikamente). Dazu zählen Regeln, Führungskompetenz, Gesprächsleitfäden und Unterstützungsmöglichkeiten.
U
Gesamtheit aller Maßnahmen, die Arbeitsunfälle vermeiden: sichere Prozesse, Unterweisungen, geeignete Arbeitsmittel, Schutzmaßnahmen und eine gelebte Sicherheitskultur.
Betreuungsform, bei der Unternehmer:innen (v. a. in kleineren Betrieben) Qualifizierung und Eigenverantwortung im Arbeitsschutz übernehmen – mit ergänzender, anlassbezogener Unterstützung durch Betriebsarzt/Sifa.
V
Der Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) ist der Berufsverband der deutschen Arbeitsmediziner und vertritt seit 1949 die Interessen seiner rund 4.000 ärztlichen Mitglieder in Deutschland. Mit dieser Größe gilt er heute als der größte arbeitsmedizinische Fachverband in Europa.
Mechanische Schwingungen (z. B. durch Maschinen/Werkzeuge), die Gesundheit belasten können. Prävention: Exposition reduzieren, geeignete Arbeitsmittel, Pausen, Unterweisung und ggf. arbeitsmedizinische Beratung.
Zusätzliche, anlass- und risikobezogene Betreuung nach DGUV V2 – abhängig von konkreten Gefährdungen, Veränderungen, Projekten oder Ereignissen im Betrieb (z. B. neue Arbeitsverfahren, hohe Belastungen).
W
Schrittweise Rückkehr in die Arbeit nach Krankheit – häufig mit zeitlich/inhaltlich angepasster Belastung. Ziel ist eine nachhaltige Stabilisierung und die Vermeidung erneuter Ausfälle.
Vorsorge auf Wunsch der Beschäftigten, wenn ein Zusammenhang zwischen Arbeit und Gesundheit möglich ist. Sie dient vor allem Beratung, Aufklärung und dem frühzeitigen Erkennen arbeitsbezogener Gesundheitsrisiken.
Klassifikation des Wirtschaftszweigs eines Unternehmens. Er wird u. a. für die Einordnung von Branchen und als Parameter in der Betreuungsplanung (z. B. Einsatzzeiten).
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Unsere Vision:
Betriebliche Gesundheitsfürsorge als festen Bestandteil moderner Unternehmensführung
Betriebliche Gesundheitsfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Unternehmensführung. Sie zielt darauf ab, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern, um sowohl die Produktivität als auch die Zufriedenheit am Arbeitsplatz zu steigern. Maßnahmen können Programme zur Stressbewältigung, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheitschecks und Fitnessangebote umfassen. Durch eine proaktive Gesundheitsfürsorge schafft das Unternehmen nicht nur ein positives Arbeitsumfeld, sondern reduziert auch Krankheitsausfälle und fördert langfristig die Motivation der Belegschaft. Ein gesundes Unternehmen ist letztlich ein erfolgreiches Unternehmen und eine Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter zahlt sich in vielfacher Hinsicht aus.
Unsere Mission:
Auf der Basis der Betriebsbetreuung nach DGUV 2 bieten wir die Grundbetreuung nach Einsatzstunden pro Mitarbeitenden zum festgelegten Honorarpreis an. Hinzu kommen variabel betriebsspezifische Stunden je nach aktueller Erfordernis gemäß Vorschlägen der DGUV 2. Bitte halten sie die Mitarbeiterzahl und den WZ-Code für die Berechnung der Einsatzstunden parat, wenn sie sich bei uns anmelden.
Dr. Friederike Rohde-Brand
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Betriebsmedizin, Reisemedizin, betriebliches Gesundheitsmanagement, psychosomatische Grundversorgung
ArbmedGesundheit regional – mobil
Dr. med. Friederike Rohde-Brand
Günther-Wagner-Allee 13
30177 Hannover
Kontakt: Telefon 0178 / 60 79 71 4
E-Mail: info@arbmedgesundheit.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE296487453
Kammerzugehörigkeit und zuständige Aufsichtsbehörde: Ärztekammer Niedersachen, Körperschaft öffentlichen Rechts, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, www.aekn.de
Berufsbezeichnung: Fachärztin für Arbeitsmedizin verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
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………
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